19. Dezember 2022
Auswirkungen der Wohngeldreform
Mit der bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte in Deutschland statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Mit einer neuen dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt, um steigende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken.
Aktuell können wir auf Grund der notwendigen Umstellung des Programms leider noch keine Berechnung unter dem neuen Rechtsstand 2023 vornehmen. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 01.04.2023 möglich sein. Daher bitten wir um Verständnis bei leichter zeitlicher Verzögerung im neuen Jahr. Etwaige Ansprüche werden selbstverständlich nachgezahlt.
Trotz der Umstellung können Sie Ihren ausgefüllten Wohngeldantrag bereits bei uns einreichen. Der Anspruch auf Wohngeld beginnt ab dem Monat, in dem der Wohngeldantrag bei uns eingeht. Bei Anträgen, die ab dem 15.12.2022 eingehen oder bereits eingegangen sind, besteht ein Anspruch ab Januar 2023.
Gerne können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW schon einmal unter folgendem Link eine Probeberechnung individuell für Sie durchführen:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Tölle oder an Frau Koch wenden unter der Telefonnummer 05251 3888212 oder per Mail an kthrntllbrchnd