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Bauleitplanung

Die Gemeinde ist als Planungsträger im Rahmen der Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Zur Steuerung dieser Entwicklung steht den Gemeinden die Bauleitplanung als Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde zur Verfügung.

Die Bauleitplanung gliedert sich dabei für die Gemeinden in ein zweistufiges System: Auf der ersten Planungsstufe steht der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er bildet insofern den Rahmen für die Konkretisierung der zulässigen Nutzung aller Grundstücke des Gemeindegebietes.
Auf der zweiten Stufe folgt der Bebauungsplan. Dieser ist aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln. Aus ihm folgen im Anschluss verbindliche Regelungen zur Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich.

Details zu den beiden Planungsstufen

Screenshot des Bebauuungspläne-Online-Tools
Screenshot des Bebauuungspläne-Online-Tools

Flächennutzungsplan

In einem Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar.

Er greift dabei die übergeordneten Planungen auf, welche die Gemeinde zu beachten hat und setzt mit seinen als Darstellung bezeichneten Regelungen ein grobmaschiges Raster über das Gemeindegebiet.

So werden im Flächennutzungsplan beispielsweise Flächen die zur Bebauung vorgesehen sind, Verkehrsflächen, Grünflächen oder landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Der Flächennutzungsplan dient somit als vorbereitender Bauleitplan auf den der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan aufbaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan dahingehend, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet betrifft, während ein Bebauungsplan jeweils nur für Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt wird.

Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Flächennutzungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Sofern durch die Gemeinden eine Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt ist, können in ihren Belangen Betroffene, während der durch Gesetz vorgegebenen Beteiligungsphasen Stellungnahmen zum jeweiligen Planungsvorhaben der Gemeinde abgeben.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 54 "Untrem Hessenberg"
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 54 "Untrem Hessenberg"

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück fest. So können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise oder überbaubare Grundstücksflächen vorgegeben werden.

Er enthält insoweit rechtsverbindliche Regelungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten Teil des Gemeindegebiets.

Der Bebauungsplan besteht dazu aus einer Planzeichnung und einem textlichen Teil, der Begründung.

In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Plans dargelegt.

Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Sofern durch die Gemeinden eine Neuaufstellung oder Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt ist, können in ihren Belangen Betroffene, während der durch Gesetz vorgegebenen Beteiligungsphasen Stellungnahmen zum jeweiligen Planungsvorhaben der Gemeinde abgeben.

Alle in Kraft getretenen Bebauungspläne der Gemeinde Borchen finden Sie unter folgendem Link: Bebauungspläne online (externe Anwendung)

Bebauungspläne

Hier finden Sie die Bauleitplanverfahren, die sich derzeit in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 1 BauGB oder in der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB befinden.

Außerdem finden Sie hier in Kraft getretene Flächennutzungspläne

Bebauungsplan Nr. 60 „Gewerbegebiet Alfen“ in Alfen und 44. Änderung des Flächennutzungsplanes in Alfen (Offenlage)

Bebauungsplan Nr. 61 „Mühlenbreite“ in Nordborchen 51. Änderung des Flächennutzungsplanes in Nordborchen

Bebauungsplan Nr.63 „Industriegebiet Im Klee“ in Alfen und 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in Alfen

Bebauungsplan Nr.62 „Über’m Kösterberg“ in Kirchborchen und 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kirchborchen

5. Änderung Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbepark Alfen" 

43. Änderung des Flächennutzungsplanes in Alfen

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 „Limberg II“ in Kirchborchen, Erlass einer Veränderungssperre

4. Änderung Bebauungsplan Nr. 54 „Unterm Hessenberg“ in Nordborchen und 54. Änderung des Flächennutzungsplanes in Nordborchen

Bebauungsplan Nr. 59 "Ottenshof" in Nordborchen

Bebauungsplan Nr. 26 „Leinertsberg“ in Alfen

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 48 "Bleichstraße" in Nordborchen

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 33 "Hirgenstraße" in Etteln

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 "Auf der großen Rute" in Etteln

32. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Am Kirchpade II" in Nordborchen (Erneute Offenlage)

Bebauungsplan Nr. 8 "Kreuzricke" in Nordborchen

Bebauungsplan Nr. 58 "Sonnenbergstraße III" in Dörenhagen Erlass einer Veränderungssperre

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 11 "Im Kirchenfelde" in Dörenhagen

Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"

Sie haben noch Fragen zur Bauleitplanung?