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Vermietung von Hallen und Bürgerhäusern

Die Gemeinde Borchen hat ihre Ortsteile mit Bürgerhäusern und Hallen ausgestattet, welche an Vereine, Gruppen und Privatpersonen vermietet werden.

Insbesondere die Bürgerhäuser eignen sich aufgrund ihrer teilweise variablen Flächen zur Durchführung von Familienfeiern, für regelmäßige Treffen, Diskussionsrunden, Gymnastikkurse oder dergleichen. Die Gemeinde erhebt für die Nutzung dieser Einrichtungen Mieten und Nebenkosten.

Die Bürgerhäuser werden pro Tag bei Anmietung mit Grundmieten von 45,00 Euro bis 200,00 Euro abgerechnet. Zusätzlich werden die anfallenden Verbrauchskosten für Energie, Reinigung, Wasser erhoben. Bei regelmäßigen Nutzungen innerhalb der Woche gelten für vereinslose Gruppen Sondertarife, welche nach dem Flächenbedarf und der zeitlichen Inanspruchnahme festgesetzt werden.

Die Grundmieten pro Tag für die Gemeindehallen werden von 300,00 Euro bis 330,00 Euro berechnet. Diese Einrichtungen dienen insbesondere der Durchführung von Großveranstaltungen. Detaillierte Auskünfte zum Thema Nutzung und Anmietung der Bürgerhäuser und Gemeindehallen erhalten Sie bei den Mitarbeitenden.

Übersicht über die Gemeindehallen

Übersicht über die Bürgerhäuser