Denkmalschutz
Die aufschlussreichsten Spuren der Menschheitsgeschichte finden sich im Boden - weltweit und auch hier in Borchen.
Bodendenkmäler erzählen Geschichten von ehemaligen Bestattungsplätzen und Kultorten, von alten Handelsplätzen, Siedlungen oder Befestigungsanlagen. Als Zeugen der Besiedlung der Landschaft eröffnen sie uns faszinierende Einblicke in die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren.
Mehr als 76.000 Sakralbauten, historische Wohn- und Fachwerkhäuser, imposante Adelsbauten und alte Befestigungsanlagen zeugen von der großen und wechselvollen Historie unseres Landes. Baudenkmäler sind jedoch weit mehr als nur Anschauungsobjekte der Geschichtsforschung. Ihre Erhaltung ist von zentraler Bedeutung für die Attraktivität der Städte und Regionen.
Jeder Eigentümer oder Nutzer, der ein Baudenkmal oder ein ortsfestes Bodendenkmal beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern möchte, muss zuvor die Erlaubnis beantragen (denkmalrechtliche Erlaubnis).
Die Erlaubnispflicht besteht auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmalen oder ortsfesten Bodendenkmalen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für die Beseitigung oder Veränderung von beweglichen Denkmalen.
Für die Erlaubnis werden benötigt
- Vordruck "Antrag denkmalrechtliche Erlaubnis"
- Informationen zum Ist-Zustand
- Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (unbedingt erforderlich bei äußeren Veränderungen), Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und Schadensbeschreibungen.
- Informationen zum Soll-Zustand
- Maßnahmenpläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails), detaillierte Maßnahmenbeschreibungen, Kopien von Leistungsbeschreibungen und Angebote sowie Begründungen der Notwendigkeit der Maßnahme/n
- Schriftliche Vollmacht im Falle einer Vertretung
Für Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel bewilligt werden. Da für die Beantragung dieser Mittel je nach Zweck sehr unterschiedliche Unterlagen benötig werden, sollten Sie sich von unseren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten lassen.
Denkmalliste
Die denkmalgeschützten Objekte der Gemeinde Borchen sind in der Denkmalliste eingetragen.
Digitalen Denkmalliste Kreis Paderborn
Weitere Informationen:
Verkäufliche Baudenkmäler in Westfalen-Lippe
Unter den untenstehenden Link finden Sie denkmalgeschützte Bauten in Westfalen-Lippe, welche derzeit zum Verkauf stehen.