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Gewerbeflächen

Die Gemeinde Borchen ist aufgrund seiner günstigen Lage mitten in Deutschland und dem Anschluss an die bedeutenden Ballungsräume Europas ein attraktiver Wirtschaftsstandort.

Die komfortable Infrastruktur durch die Nähe zum Flugplatz Paderborn / Lippstadt, seiner direkten Anbindung an die A 33 und dem nahen Bahnhof mit ICE- bzw. Intercity-Netz ergibt die Anbindung an nationale und internationale Wirtschaftszentren und bietet somit beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftsansiedlung.
Sehr günstige Grund- und Gewerbesteuern runden den Wirtschaftsstandort Borchen ab. Zeitgemäße Gewerbegebiete mit branchenreichen und zukunftsorientierten Anbietern profitieren schon jetzt davon.

Gewerbegebiet Alfen an der A33

  • Fläche: rund 22.000 m²
  • Grundstücksgröße: bis maximal 11.000 m², Parzellierung möglich 
  • Nutzungsart: GE, GRZ 0,8, BMZ 8
  • Bauhöhe: 15 m
  • Inklusivpreis: 52 € zuzüglich Kanalanschlussbeitrag (siehe unten)
  • kurzfristig bebaubar: ab 2. Quartal 2026
  • Bemerkungen: Breitband vorhanden
Vorhandende Gewerbegrundstücke
Vorhandende Gewerbegrundstücke

Die grün eingefärbten Flächen stehen zum Verkauf.

Branchen:
zulässig sind:
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2. Büro-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude
3. Tankstellen.

ausnahmsweise zulässig sind:
1. Verkaufsstellen von Handwerks- und Gewerbebetrieben, die sich ganz oder
teilweise an Endverbraucher wenden als untergeordneter Teil eines
Handwerks- oder Gewerbebetriebes mit max. 200 qm Verkaufsfläche.

nicht zulässig sind:
1. Anlagen für sportliche Zwecke,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke
3. Vergnügungsstätten,
4. Einzelhandelsbetriebe,
5. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind

Details zur Bebaubarkeit der Grundstücke entnehmen Sie bitte dem B-Plan (siehe unten).

Kanalanschlussbeitrag:
Der Beitrag errechnet sich wie folgt:

Grundstücksgröße * Veranlagungsfaktor * 6,80 € * 80 % (da nur SW-Anschluss)

Der Veranlagungsfaktor richtet sich nach der Höhe des Gebäudes.

Der Veranlagungsfaktor für die Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 60 würde demnach für Bauwerke mit einer Höhe

1. bis 5,20 m 1,5
2. bis 8,70 m 1,75
3. bis 12,20 m 2,00
4. bis 15,00 m 2,25

betragen.


Sollten Sie Interesse an einem der Grundstücke haben, bewerben Sie sich bis zum 28.02.2026 gerne über folgenden Link:

Hinweis: Derzeit ist die Gemeinde Borchen dabei weitere Gewerbeflächen zu entwickeln. Der Regionalplan, der die Grundlage für die Weiterentwicklung von Gewerbeflächen ist, wurde mittlerweile beschlossen. Mittlerweile ist dieser rechtskräftig, so dass seitens der Gemeinde Borchen die weiteren Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen zahlreiche Gutachten gefertigt werden, um dann einen Flächennutzungs- und Bebauungsplan aufzustellen. Da es sich dabei um ein aufwendiges Verfahren handelt, ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Borchen erst 2028 weitere Gewerbeflächen zur Verfügung haben wird.

Sie haben Fragen zu den Gewerbeflächen?