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Sondernutzung von Straßen: Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Details

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

  • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
  • Aufstellen einer Miettoilette
  • Einrichten einer Baustellenzufahrt

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

Hinweise

Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Begriffe im Kontext

Baustelleneinrichtungen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Fahrradbügel, Baugerüst, Absperrungen, Baugerüsten, Container, Gerüst , Kran, Baustellenüberfahrt , Baumaterial, Bauwagen , Bauzaun , Bau-WC , Hubwagen , Gemeingebrauch