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Schiedsmann

Details

Der Aufgabenbereich des Schiedsmanns umfasst hauptsächlich: 

  • Hausfriedensbruch

  • Beleidigung

  • üble Nachrede

  • fahrlässige und gefährliche Körperverletzung

In diesen Strafsachen besteht vor Anrufung des Gerichts Erscheinungspflicht vor dem Schiedsmann.

Außerdem kann der Schiedsmann tätig werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von EURO 600,- in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen.

Zu den Aufgaben können Sie weitere Informationen unter der angegebenen Internetadresse erhalten.

Schiedsmann der Gemeinde Borchen

Hubert Bartoldus

Telefon: 05251/399269