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Schiedsmann
Details
Der Aufgabenbereich des Schiedsmanns umfasst hauptsächlich:
Hausfriedensbruch
Beleidigung
üble Nachrede
fahrlässige und gefährliche Körperverletzung
In diesen Strafsachen besteht vor Anrufung des Gerichts Erscheinungspflicht vor dem Schiedsmann.
Außerdem kann der Schiedsmann tätig werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von EURO 600,- in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen.
Zu den Aufgaben können Sie weitere Informationen unter der angegebenen Internetadresse erhalten.
Schiedsmann der Gemeinde Borchen
Hubert Bartoldus
Telefon: 05251/399269