Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Unterhaltsvorschuss
Details
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2024 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:
für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu EUR 230,
für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu EUR 301,
für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu EUR 395.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Zuständig ist das Jugendamt im Kreis Paderborn.
Kosten
Es entstehen keine Gebühren und Kosten.
Die Auszahlung der zustehenden Leistungen erfolgt jeweils durch Überweisung zum 1. des Monats im Voraus.
Hinweise
Unterlagen
Mit der Antragstellung ist eine Geburtsurkunde des Kindes nachzuweisen.
Soweit unterhaltsrechtliche Schritte gegen den anderen Elternteil eingeleitet sind, sind Unterlagen über die Schritte vorzulegen (mögliche Schreiben eines Rechtsanwaltes, Urkunden bzw. ggf. geschlossene Vergleiche bzw. ergangene Urteile oder erwirkte Titel).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit der Anträge erfolgt zeitnah, sofern nicht Klärung mit anderen Sozialleistungsträgern erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).