Betreuungsrecht
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Das Betreuungsrecht gehört zum Rechtsgebiet Familienrecht. Es wird dann aktuell, wenn eine Person nicht mehr in Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Diese Situation kann nicht nur durch eine Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall infolgedessen der Betroffene ganz oder zeitweise handlungsunfähig wird. Das Gesetz bestimmt in § 1901 Abs. BGB, dass die rechtliche Betreuung alle erforderlichen Tätigkeiten erfasst, die notwendig sind, die Angelegenheiten des Betroffenen zu regeln.