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Vorkaufsrechte für Grundstücke
Details
Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu.
Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Gemeinde Borchen zur Prüfung vorzulegen.
Kosten
Die Gebühren betragen 17,00 EUR.
Zahlungsart: Scheckvorauszahlung oder Überweisung nach Rechnungsstellung
Hinweise
Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.
Unterlagen
notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag