Vorkaufsrechte für Grundstücke
Details
Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu.
Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Gemeinde Borchen zur Prüfung vorzulegen.
Hinweise
Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.