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Vorkaufsrechte für Grundstücke

Details

Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu.

Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Gemeinde Borchen zur Prüfung vorzulegen.

Kosten

Die Gebühren betragen 17,00 EUR.

Zahlungsart: Scheckvorauszahlung oder Überweisung nach Rechnungsstellung

Hinweise

Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.

Unterlagen

  • notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag