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Bauvorbescheid

Details

Zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen eines Bauvorhabens können Sie einen Bauvorbescheid beantragen.

Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.

Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.

Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.

Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

Hinweise

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreis Paderborn.

Begriffe im Kontext

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Bebaubarkeit, Bebauung, Bebaubarkeit eines Grundstücks