Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Bauvorbescheid
Details
Zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen eines Bauvorhabens können Sie einen Bauvorbescheid beantragen.
Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Kosten
50 - 500 Euro
Hinweise
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreis Paderborn.
Fristen
Voraussetzungen
Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen
Unterlagen
Hierfür sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind.
Bauvorlageberechtigung (wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.)
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.