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Vergnügungssteuer

Details

Allgemeine Informationen

 

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen, dazu gehören unter anderem Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.

Näheres kann der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Borchen entnommen werden.