Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.

Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.

Wohnungsgeberbestätigung

Details

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder Ihrer Wohnungsgeberin über den Einzug. Die Bestätigung benötigen Sie bei einer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung.

Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin ist in der Regel der Eigentümer oder die Eigentümerin. Es kann außerdem die von der Eigentümerin oder dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung sein. Sollten Sie zur Untermiete wohnen, kommt außerdem der Hauptmieter oder die Hauptmieterin in Betracht.

Die Bestätigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin sowie des Eigentümers oder der Eigentümerin, wenn diese Person abweicht,

  • Einzugsdatum,

  • Anschrift der Wohnung sowie

  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Kosten

keine

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind ein- oder umgezogen und
  • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

Unterlagen

keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.

  • Sie legen anschließend dem Bürgerbüro Borchen bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.

  • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

Weiterführende Informationen