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Wohnungsgeberbestätigung

Details

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder Ihrer Wohnungsgeberin über den Einzug. Die Bestätigung benötigen Sie bei einer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung.

Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin ist in der Regel der Eigentümer oder die Eigentümerin. Es kann außerdem die von der Eigentümerin oder dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung sein. Sollten Sie zur Untermiete wohnen, kommt außerdem der Hauptmieter oder die Hauptmieterin in Betracht.

Die Bestätigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin sowie des Eigentümers oder der Eigentümerin, wenn diese Person abweicht,

  • Einzugsdatum,

  • Anschrift der Wohnung sowie

  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Begriffe im Kontext

Bescheinigung, Bestätigung, Wohnungsgeber, Wohnungsgeberin, Vermieter, Vermieterin, Einzug, Umzug