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Wohnsitz: An-, Um- und Abmeldung

Details

Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.

Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.

Kosten

Die An-, Um- und Abmeldung ist gebührenfrei.

Hinweise

Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:

  • Ihr Geld- oder Kreditinstitut

  • Ihre Krankenkasse

  • das Strom- und Gasversorgungsunternehmen

  • das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)

  • Ihre Versicherungen

  • die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)

  • die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)

  • Ihre Telefongesellschaft

  • ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

  • Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.

Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Unterlagen

  • Personalausweis zur Adressänderung (wenn nicht vorhanden, Reisepass)

  • bei Kindern: Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

  • Wohnungsgeberbescheinigung

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Unterlagen der anderen Familienmitglieder vorspricht.