Wohnsitz: An-, Um- und Abmeldung
Details
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.
Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.
Hinweise
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:
Ihr Geld- oder Kreditinstitut
Ihre Krankenkasse
das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)
Ihre Versicherungen
die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)
die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
Ihre Telefongesellschaft
ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!