Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Wohnsitz: An-, Um- und Abmeldung
Details
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.
Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.
Termine
Kosten
Die An-, Um- und Abmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:
Ihr Geld- oder Kreditinstitut
Ihre Krankenkasse
das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)
Ihre Versicherungen
die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)
die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
Ihre Telefongesellschaft
ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Unterlagen
Personalausweis zur Adressänderung (wenn nicht vorhanden, Reisepass)
bei Kindern: Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Unterlagen der anderen Familienmitglieder vorspricht.