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Wohnsitz: An-, Um- und Abmeldung

Details

Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro Borchen anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.

Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.

Hinweise

Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:

  • Ihr Geld- oder Kreditinstitut

  • Ihre Krankenkasse

  • das Strom- und Gasversorgungsunternehmen

  • das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)

  • Ihre Versicherungen

  • die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)

  • die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)

  • Ihre Telefongesellschaft

  • ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

  • Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.

Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Begriffe im Kontext

hauptwohnung, hauptwohnsitz, wohnungswechsel, ummeldung, anmeldung, abmeldung