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Bestattungen

Details

Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die beim Standesamt zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt wird. Diese Sterbeurkunde wird beim Friedhofsamt vorgelegt.

Nach Rücksprache mit der Pfarrgemeinde legt das Friedhofsamt einen Beerdigungstermin fest. Für den Transport des Toten / der Toten zur Leichenhalle, zur Einsargung und Aufbewahrung muss ein Beerdigungsinstitut eingeschaltet werden.

Soll eine Einäscherung stattfinden, ist eine Überführung in das Krematorium notwendig. Eine Sonderbestattung ist die Seebestattung, die das Beerdigungsinstitut organisiert. In der Gemeinde Borchen sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen Friedhöfen möglich.

Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten können auch in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

In der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung der Gemeinde Borchen, welche Ihnen auf dieser Seite als PDF-Dateien zur Verfügung stehen, finden Sie vorab einige Informationen.

Kosten

Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.

Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung (Grundlage: Gebührenordnung).

Aktuell fallen folgende Gebühren für Sterbeurkunden an:

  • Ausstellung einer Sterbeurkunde: 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro

  • Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Sozialversicherung und für die Bestattung sind gebührenfrei

Unterlagen

  • Todesbescheinigung

  • Sterbefallanzeige

  • Geburtsurkunde

  • gültiges Ausweisdokument

  • sofern nicht in Borchen Wohnhaft eine erweiterte Meldebescheinigung

Für Eheleute

  • Eheurkunde

  • Sterbeurkunde

  • Familienbuch