Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bestattungen

Details

Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die beim Standesamt zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt wird. Diese Sterbeurkunde wird beim Friedhofsamt vorgelegt.

Nach Rücksprache mit der Pfarrgemeinde legt das Friedhofsamt einen Beerdigungstermin fest. Für den Transport des Toten / der Toten zur Leichenhalle, zur Einsargung und Aufbewahrung muss ein Beerdigungsinstitut eingeschaltet werden.

Soll eine Einäscherung stattfinden, ist eine Überführung in das Krematorium notwendig. Eine Sonderbestattung ist die Seebestattung, die das Beerdigungsinstitut organisiert. In der Gemeinde Borchen sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen Friedhöfen möglich.

Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten können auch in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

In der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung der Gemeinde Borchen, welche Ihnen auf dieser Seite als PDF-Dateien zur Verfügung stehen, finden Sie vorab einige Informationen.