Bebauungsplan
Details
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück fest. So können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise oder überbaubare Grundstücksflächen vorgegeben werden.
Er enthält insoweit rechtsverbindliche Regelungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten Teil des Gemeindegebiets.
Der Bebauungsplan besteht dazu aus einer Planzeichnung und einem textlichen Teil, der Begründung.
In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Plans dargelegt.
Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Sofern durch die Gemeinden eine Neuaufstellung oder Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt ist, können in ihren Belangen Betroffene, während der durch Gesetz vorgegebenen Beteiligungsphasen Stellungnahmen zum jeweiligen Planungsvorhaben der Gemeinde abgeben.