Bauvoranfrage
Details
Ob ein Bauvorhaben in der geplanten Art und Ausführung errichtet werden kann, kann vorab im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Bauvoranfragen sind unter Verwendung der entsprechenden Antragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen der zuständigen Bauordnungsbehörde vorzulegen.
Die zuständige Bauordnungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Amt für Bauen und Wohnen beim Kreis Paderborn, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn (Telefon: 05251 / 308-0).
Den erforderlichen Antrag erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Paderborn unter der Rubrik „Downloads“. Bitte wählen Sie den Vordruck „Baugenehmigungsverfahren“ aus und kreuzen den Punkt „Antrag auf Vorbescheid“ an.
Neben den Antrag auf Vorbescheid wird außerdem ein Katasterplan mit genauer Skizze des geplanten Bauvorhabens und eine formlose Beschreibung / Erläuterung des geplanten Bauvorhabens benötigt.
Alle Unterlagen erhalten Sie im Internet beim Kreisbauamt Paderborn (siehe weiterführende Links).