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Baustelle (Beantragung)

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Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum 

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Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege, Straßen, Fahrradwege, Parkstreifen) sowie bei Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, benötigen Sie eine Verkehrsanordnung. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)

  • Aufstellen eines Baustellengerüstes

  • Aufstellen eines Containers

  • Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)

  • Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)

Zuständig für die Erteilung einer Verkehrsanordnung ist für das Gemeindegebiet Borchen das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn.

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

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Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind genehmigungspflichtig. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den „normalen“ Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Für diese Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Kulturveranstaltungen, Radtouren, oder Volksläufe) muss schriftlich eine Erlaubnis beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden, sich aber auf den Straßenverkehr auswirken können, sind ebenfalls verkehrsregelnde Anordnungen (z.B. Sperrungen, Beschilderungen, Umleitungen) beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn zu beantragen.

Hinweise

Die Verkehrsanordnungen (z. B. Halteverbotsschilder) sind 3 Tage vorher aufzustellen.