Baugenehmigungsverfahren
Details
In einem Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In erster Linie geht es dabei um die Frage, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Einklang steht.
Dahingehend bietet der Kreis Paderborn als zuständiges Bauordnungsamt eine kostenlose Bauberatung an.
Ausschlaggebend ist bei der Prüfung vor allem, ob das Vorhaben innerhalb oder außerhalb eines gültigen Bebauungsplanes liegt.
Alle in Kraft getretene Bebauungspläne der Gemeinde Borchen und ob Ihr Vorhaben innerhalb oder außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt, erfahren Sie unter folgendem Link:
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes muss ein Bauantrag bei der zuständigen Bauordnungsbehörde gestellt werden.
Die zuständige Behörde für das Gebiet der Gemeinde Borchen ist das Amt für Bauen und Wohnen beim Kreis Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn (Telefon: 05251/308-0).
Für Bauvorhaben innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes besteht für Sie die Wahlmöglichkeit einen Bauantrag oder einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW zu stellen.
Generell können Sie beide Anträge zusammen mit den erforderlichen Anlagen direkt bei der Gemeinde abgegeben.
Wenn Sie einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung stellen wollen, ist dieser ausschließlich bei der Gemeinde Borchen einzureichen.
Hinweise
Zahlungsart nach Gebührenbescheid