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SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung

Details

Wünschen Sie eine Abbuchung Ihrer fälligen Zahlungen, so können Sie diese durch die Erteilung eines SEPA-Mandates bei der Gemeindekasse tun (siehe unten).

 

Die Vorteile eines Lastschriftmandates für Sie auf einen Blick:

  • pünktliche Zahlung

  • keine Einzelüberweisungen und Terminüberwachung

  • bezahlt wird nur der fällige Betrag

  • Kosten für die Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut fallen evtl. weg

  • Erstattung von Guthaben auf hinterlegte Bankverbindung

 

Sollten Sie sich für ein Lastschriftverfahren entscheiden, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank zu löschen.

 

Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, ist in folgenden Fällen die Erteilung eines neuen Mandates notwendig:

  • Änderung Ihres Kassenzeichens (z.B. bei Grundstücksumschreibungen, Hauskauf, Wechsel von Kindergarten zu Schule)

  • Änderung der Bankverbindung

  • Das SEPA-Mandat ist älter als 3 Jahre und wurde letztmalig vor 3 Jahren für eine Abbuchung genutzt

Begriffe im Kontext

Einzugsermächtigung, SEPA, Lastschriftmandat