Bescheinigung in Steuersachen
Details
Die Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, welche bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen.
Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen vorhanden sein.
Soweit es um die Bestätigung der kommunalen Steuern geht, ist die Gemeindekasse Borchen für die Erteilung zuständig. Für weitere sonstige steuerliche Rückstände wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, z:B. zur Erteilung einer Konzession für die Schank- und Speisenwirtschaft oder für die Ausgabe einer Reisegewerbekarte.
Hinweise
Antragsstellung
schriftlich (per E-Mail an gemeindekasse@borchen.de) mit Ausweiskopie
online über das verlinkte Formular
Die Bescheinigung wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können diese auch persönlich bei der Gemeindekasse abholen.