Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Bescheinigung in Steuersachen
Details
Die Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, welche bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen.
Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen vorhanden sein.
Soweit es um die Bestätigung der kommunalen Steuern geht, ist die Gemeindekasse Borchen für die Erteilung zuständig. Für weitere sonstige steuerliche Rückstände wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, z:B. zur Erteilung einer Konzession für die Schank- und Speisenwirtschaft oder für die Ausgabe einer Reisegewerbekarte.
Kosten
Die Bescheinigung in Steuersachen erhalten Sie gebührenfrei.
Hinweise
Antragsstellung
schriftlich (per E-Mail an gemeindekasse@borchen.de) mit Ausweiskopie
online über das verlinkte Formular
Die Bescheinigung wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können diese auch persönlich bei der Gemeindekasse abholen.
Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Angabe über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird
Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung von einer anderen Person abgeholt wird