Hinweis:
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Kleineinleiterabgabe
Details
Die Kleineinleiterabgabe werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.
Zur Deckung der Abwasserabgabe, die die Gemeinde anstelle der Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser einleiten, erhebt die Gemeinde eine Kleineinleiterabgabe.
Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Bewohner des Grundstückes, die zum Stichtag 30.06. des dem Erhebungszeitraum vorhergehenden Jahres dort mit erstem Wohnsitz gemeldet waren, festgesetzt. Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Bewohner zwischen dem 30.06. des letzten und 29.06. des laufenden Jahres werden nicht berücksichtigt.
Kosten
Gebührensatz:
Die Kleineinleiterabgabe beträgt je Bewohner 17,90 € im Jahr
Rechtsgrundlagen
Satzung der Gemeinde Borchen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kleineinleiterabgaben, Kanalanschlussbeiträgen, Kostenersatz für die Erstellung von Revisionsschächten und Hausanschlussleitungen.
Kommunalabgabengesetz NRW
Abgabenordnung