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Kleineinleiterabgabe

Details

Die Kleineinleiterabgabe werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.

 

Zur Deckung der Abwasserabgabe, die die Gemeinde anstelle der Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser einleiten, erhebt die Gemeinde eine Kleineinleiterabgabe.

 

Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Bewohner des Grundstückes, die zum Stichtag 30.06. des dem Erhebungszeitraum vorhergehenden Jahres dort mit erstem Wohnsitz gemeldet waren, festgesetzt. Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Bewohner zwischen dem 30.06. des letzten und 29.06. des laufenden Jahres werden nicht berücksichtigt.