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Schmutzwassergebühr
Details
Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Abwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.
Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Gebührensatz:
Die Gebühr beträgt 3,40 € pro Quadratmeter.
Rechtsgrundlagen
Satzung der Gemeinde Borchen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kleineinleiterabgaben, Kanalanschlussbeiträgen, Kostenersatz für die Erstellung von Revisionsschächten und Hausanschlussleitungen.
Kommunalabgabengesetz NRW
Landeswassergesetz NRW
Abgabenordnung