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Niederschlagswassergebühr
Details
Maßstab der Niederschlagswassergebühren ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche (= versiegelte Grundstücksfläche), von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Gebührensatz
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,34 € pro Quadratmeter.
Rechtsgrundlage
Satzung der Gemeinde Borchen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kleineinleiterabgaben, Kanalanschlussbeiträgen, Kostenersatz für die Erstellung von Revisionsschächten und Hausanschlussleitungen.
Kommunalabgabengesetz NRW
Landeswassergesetz NRW
Abgabenordnung