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Gewerbesteuer

Details

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Hebeberechtigt sind die Gemeinden, die den Steuersatz für die Gewerbesteuer durch Beschluss selbst festlegen. Ist ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden aktiv, so wird die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Zerlegung anteilig auf diejenigen Gemeinden verteilt, in denen der Gewerbebetrieb über eine Betriebsstätte verfügt. Steuerschuldner ist der Inhaber des Gewerbebetriebes.

 

Hebesatz:

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 418 von Hundert.

 

Fragen zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Paderborn.

Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)

 

Rechtsgrundlage

 

-        Haushaltssatzung der Gemeinde

-        Gewerbesteuergesetz GewStG

-        Abgabenordnung AO

Bei Gewerbean-, um-, abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungs- und Gewerbeamt der Gemeinde.

Begriffe im Kontext

Steuer, Gewerbe