Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Gewerbezentralregister (Auskunft über juristische Personen)
Details
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Borchen betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Näheres dazu finden Sie unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Fristen
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.
Rechtsgrundlagen
§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)