Eigentümerwechsel
Details
Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt erfolgt.
Diese Zurechnung geschieht frühestens zum 01.01. des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres. Von dieser Rechnung unberührt bleibt jedoch eventuell
privatrechtliche Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Erwerber, die sich aus dem Grundstücksvertrag ergeben.