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Kanalanschlussbeiträge
Details
Die Gemeinde Borchen erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) Anschlussbeiträge.
Beitragspflichtige Fläche ist in der Regel die Grundstücksfläche. Auf Grund bauplanungsrechtlicher oder beitragsrechtlicher Besonderheiten können sich jedoch Abweichungen ergeben.
Kosten
Der Beitrag beträgt 6,80 € je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche.
Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben. Dieser beträgt:
a) bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 80 % des Beitrags;
b) bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 20 % des Beitrags.
Ermäßigungen und weitere Erläuterungen zum Kanalanschlussbeitrag finden Sie unter den aufgeführten Rechtsgrundlagen.
Rechtsgrundlagen
Satzung der Gemeinde Borchen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kleineinleiterabgaben, Kanalanschlussbeiträgen, Kostenersatz für die Erstellung von Revisionsschächten und Hausanschlussleitungen.
Kommunalabgabengesetz NRW
Abgabenordnung