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Anliegerbeiträge

Details

Als Anliegerbeiträge bezeichnet man Beiträge, die von Anliegern zu entrichten sind, wenn diese eine Anschlussmöglichkeit an bestimmte öffentliche Einrichtungen erhalten.

 

Beispiele für Anliegerbeiträge sind Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, sowie Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW.

Begriffe im Kontext

Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge