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Bauleitplanung

Details

Zur Steuerung dieser Entwicklung steht den Gemeinden die Bauleitplanung als Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde zur Verfügung.

Die Bauleitplanung gliedert sich dabei für die Gemeinden in ein zweistufiges System.

Auf der ersten Planungsstufe steht der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er bildet insofern den Rahmen für die Konkretisierung der zulässigen Nutzung aller Grundstücke des Gemeindegebietes.

Auf der zweiten Stufe folgt der Bebauungsplan. Dieser ist aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln. Aus ihm folgen im Anschluss verbindliche Regelungen zur Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich.

Begriffe im Kontext

Die Gemeinde ist als Planungsträger im Rahmen der Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.