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Gartenwasseruhr

Details

Die Gebühr für das Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogene Frischwassermenge. Frischwassermengen die nachweislich nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden (z.B. Gießwasser) können nach vorheriger Anmeldung eines geeichten Wasserzählers von der Schmutzwassermenge abgezogen werden.

Die Zählerstände dieser Wasserzähler müssen zum Ende des Jahres (spätestens bis zum 15.01. des Folgejahres) selbstständig an das Steueramt übermittelt werden.

Zur Anmeldung eines solchen Wasserzählers und zur Übermittlung der Zählerstände können die untenstehenden Formulare genutzt werden.

Begriffe im Kontext

Gartenuhr, Wasserzähler, Unterzähler, Wasseruhr, Gartenwasser