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Gewerbe
Details
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer selbstständig ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung ist persönlich nach vorheriger Terminabsprache beim Ordnungsamt vorzunehmen oder über nachfolgenden Link möglich.
Kosten
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €*
Für juristische Personen, auch wenn sie vertetungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €*
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €*
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean- und ummeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €*
· Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
* gemäß Tarifstelle 10.1.1.2.3.1 - 10.1.1.2.3.3 und 10.1.1.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung