Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Schöffenwahl
Details
Die Wahlen für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 an der Strafkammer des Landgerichts Paderborn sowie am Schöffengericht Paderborn sind bereits erfolgreich abgeschlossen. Die gewählten Bürgerinnen und Bürger sind seit Beginn des Jahres 2024 im Amt und wirken seitdem als gleichberechtigte Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung mit.
Hintergrund zum Ehrenamt
Schöffinnen und Schöffen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Rechtswesen. Sie entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld oder Freispruch und bringen dabei Lebenserfahrung, Menschenkenntnis sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Unparteilichkeit ein.
Wann findet die nächste Wahl statt?
Die Schöffenwahl findet turnusmäßig alle fünf Jahre statt. Die nächsten Wahlen zur Vorbereitung der darauffolgenden Amtsperiode werden voraussichtlich Anfang 2028 anstehen. Rechtzeitig vor diesem Zeitraum wird die Gemeinde Borchen hier wieder über die Voraussetzungen, Fristen und die Möglichkeit zur Bewerbung informieren.