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Gaststättenerlaubnis

Details

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (§ 2 Abs. 2 Gaststättengesetz) nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Deshalb benötigt man auch dann eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll. Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist aber nur erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben - auch bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben - unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (ggf. eben auch jener anderen Genehmigungen oder Stellungnahmen von Bauaufsichtsbehörde, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen etc.) erteilt werden kann.

Unterlagen

Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die in der Liste aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers

  • 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Betriebsräume

  • 2 Lagepläne

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)

  • ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)

  • ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

  • eine Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug) für die Gaststättenräume

  • Wenn eine Stellvertretung die Gaststätte führen soll, zusätzlich Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis sowie persönliche Unterlagen der Stellvertretung

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.