Flächennutzungsplan
Details
In einem Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar.
Er greift dabei die übergeordneten Planungen auf, welche die Gemeinde zu beachten hat und setzt mit seinen als Darstellung bezeichneten Regelungen ein grobmaschiges Raster über das Gemeindegebiet.
So werden im Flächennutzungsplan beispielsweise Flächen die zur Bebauung vorgesehen sind, Verkehrsflächen, Grünflächen oder landwirtschaftliche Flächen dargestellt.
Der Flächennutzungsplan dient somit als vorbereitender Bauleitplan auf den der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan aufbaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan dahingehend, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet betrifft, während ein Bebauungsplan jeweils nur für Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt wird.
Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Flächennutzungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Sofern durch die Gemeinden eine Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt ist, können in ihren Belangen Betroffene, während der durch Gesetz vorgegebenen Beteiligungsphasen Stellungnahmen zum jeweiligen Planungsvorhaben der Gemeinde abgeben.