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Fischereischein

Details

Jahres-, Fünfjahres-, sowie Jugendfischereischeine können im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen ausgestellt bzw. verlängert werden.

Informationen zum Jugendfischereischein:

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

Begriffe im Kontext

Fischereierlaubnisschein, Jugendfischereischein, Angeln, Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein