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Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen (Brauchtumsveranstaltungen)

Details

Wenn Sie für eine

  • ortsübliche Prozession,

  • ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder

  • kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.