Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Details
Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt. Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen der Familie.
Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Gemeindeverwaltung automatisch zur Abgabe einer Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse aufgefordert. Die letzten zwei Jahre vor der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen werden, sind nicht Bestandteil des Elternbeitrages. Sie werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhoben.
Kosten
Die aktuellen Elternbeiträge können Sie der Beitragstabelle entnehmen.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet.
Für ein Kind im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten. Diese Gesetzesänderung tritt nach Beschluss des Landtages NRW vom 22.07.2011 bereits am 01.08.2011 in Kraft.
Zahlungsart
Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats fällig (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).
Unterlagen
„Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
Einkommensnachweise