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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Details

Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt. Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen der Familie.
Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Gemeindeverwaltung automatisch zur Abgabe einer Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse aufgefordert. Die letzten zwei Jahre vor der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen werden, sind nicht Bestandteil des Elternbeitrages. Sie werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhoben.

Begriffe im Kontext

elternbeiträge, essensgeld, kindergarten