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Entsorgung von Elektromüll

Details

Ab dem Jahr 2026 treten bundesweit neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien in Kraft. Ziel ist es, wertvolle Rohstoffe besser zu recyceln, Umweltbelastungen zu reduzieren und die getrennte Sammlung weiter zu verbessern.

Grundlage sind das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie das neue Batteriedurchführungsgesetz.

Für Sie als Bürgerin und Bürger unserer Gemeinde ergeben sich folgende wichtige Punkte:

Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Alte Elektrogeräte – vom Toaster bis zum Fernseher – dürfen nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden.

Die kostenlose Abfuhr von Elektrogroßgeräten (Wachmaschinen, Fernseher, etc.) kann in Borchen mit einer gesonderten Anmeldekarte bei der Entsorgungsfirma beantragt werden.

Anmeldekarten sind im Bürgerbüro des Rathauses sowie in den Banken und Sparkassen erhältlich.

Die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten erfolgt an jedem 1. und 3. Samstag des Monats in der Zeit von 10:00–12:00 Uhr auf dem Bauhof der Gemeinde Borchen, Bahnhofstr. 2.

Auf dieser Seite finden Sie die elektronische Anmeldung zur Abholung von Elektrogroßgeräten zum Downloaden unter Onlinedienste.

Batterien und Akkus richtig entsorgen

Zur Verdeutlichung, dass Batterien und Akkus ebenfalls nicht in den Hausmüll gehören, ist es nun für die Hersteller gesetzlich vorgeschrieben, das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien, Akkus oder deren Verpackungen zu hinterlegen.

Neu sind insbesondere die erweiterten Rücknahmepflichten für Hersteller und Handel.

Die Batterien können weiterhin:

  • im Handel

  • an Sammelstellen

  • am Bauhof der Gemeinde

kostenlos abgegeben werden.

Wichtig: Bitte kleben Sie bei Lithium-Ionen-Akkus (u.a. Handy-Akkus) die Pole ab (z. B. mit Klebeband), um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu vermeiden.

 

Was ändert sich konkret in unserer Gemeinde?

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borchen bleiben die bestehenden Entsorgungswege grundsätzlich erhalten.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben (z. B. angepasste Annahmebedingungen oder neue Sammelstellen), informieren wir rechtzeitig auf unserer Homepage.

 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den bundesweiten Regelungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bei Fragen zur Entsorgung vor Ort steht Ihnen das Team des Bauhofes gerne zur Verfügung.