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Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Details
Der Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bietet Ihnen die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema direkt auf die Tagesordnung des Rates der Gemeinde Borchen setzen zu lassen. Damit können Sie erreichen, dass der Rat sich mit einem Anliegen befasst, das Ihnen besonders wichtig ist.
Voraussetzungen
Sie müssen in Borchen wohnen und mindestens 14 Jahre alt sein, zudem müssen Sie seit drei Monaten in Borchen gemeldet sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
Der Einwohnerantrag muss schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.
Darin müssen das konkrete Anliegen und das Ziel des Antrags klar formuliert und begründet sein.
Der Antrag muss von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner unterschrieben sein, die Unterschriften werden mit eingereicht (Stand 31.12.2025: 685 gültige Unterschriften).
Sie müssen bis zu drei Personen benennen, die Sie vertreten dürfen.
Der Antrag muss sich auf eine Angelegenheit der Gemeinde beziehen, also auf Themen, die in die Zuständigkeit des Rates fallen, wie z. B. Stadtentwicklung, Verkehr oder Umwelt.
Verfahrensablauf
Sobald Ihr Antrag eingereicht und die Unterschriften geprüft wurden, ist der Rat verpflichtet, das Thema in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln und darüber zu entscheiden. Sie haben also direkten Einfluss darauf, welche Themen im Rat diskutiert werden.