Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Eheschließung
Details
Den Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung können Sie telefonisch mit den Mitarbeitern/innen des Standesamtes vereinbaren. Sie können sich aber auch direkt mit einem Klick auf den Link des Trauungskalenders über freie Termine informieren und Ihren Wunschtermin online reservieren lassen.
Die Trauungen finden grundsätzlich im Trauzimmer des Mallinckrodthofes statt. Nur in Ausnahmefällen werden noch Trauungen im Rathaus durchgeführt.
Online-Dienste
Kosten
Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
unter Beachtung des deutschen Rechts: 45,00 €
unter Beachtung des ausländischen Rechts: 80,00 €
Vornahme der Eheschließung durch anderes Standesamt: 60,00 €
Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten: 90,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde: 10,00 €
jede weitere Eheurkunde: 5,00 €
Ausstellung einer mehrsprachigen Eheurkunde: 10,00 €
Versicherung an Eides statt: 25,00 €
(I. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Borchen vom 11.05.2023)
Zahlungsart
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise
Das Streuen von Blumen, Reis und Konfetti
Auf das Streuen von Blumen, Reis, Konfetti oder Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen und zum Wohle der Umwelt im Innen- und Außenbereich zu verzichten.
Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Während der standesamtlichen Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen keine Ton- und Videoaufnahmen gemacht werden. Fotoaufnahmen für den ausschließlichen Privatgebrauch sind während der Eheschließung erlaubt.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Trauzimmer im Internet (z.B. auf YouTube), bei sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Medien ist nicht gestattet.
Trauzeugen
Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Die Eheschließung kann aber auf Wunsch der Eheschließenden in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen. Diese sollten volljährig sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.