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Dienstaufsichtsbeschwerden

Details

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Borchen sind bemüht, die Anliegen oder Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher der Gemeinde schnell und kompetent zu erledigen.

Sollte das Verhalten der Bediensteten Anlass zur Klage geben, besteht die Möglichkeit, durch ein formloses Anschreiben oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Borchen eine Beschwerde zu erheben.

Die jeweiligen Vorwürfe werden vom Fachbereich Zentrale Dienste und Personal geprüft und können disziplinarische oder arbeitsrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Bediensteten nach sich ziehen.