Geschossflächenzahl
Details
„Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (siehe auch § 20 BauNVO).
Im Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl ein festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu vermeiden. Es gibt eine einfache Formel, mit der man die zulässige Gesamt-Geschossfläche des Gebäudes ermitteln kann:
Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche
Ein Beispiel: Die Geschossflächenzahl mit dem Wert 0,8 bedeutet, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück insgesamt höchstens 800 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF - Die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt) errichtet werden dürfen.“