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Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Details
§ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ermöglicht es Ihnen, Anregungen oder Beschwerden zu allen Angelegenheiten der Gemeinde Borchen einzureichen. Das heißt, Sie können Themen oder Probleme ansprechen, die für die Gemeinde von Bedeutung sind. Dies kann beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung öffentlicher Einrichtungen oder Kritik an kommunalen Entscheidungen betreffen.
Fristen
Anregungen und Beschwerden sind spätestens am 12. Tag vor dem Sitzungstag bei der Gemeinde einzureichen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Eingabe am 14. Tag vor dem Sitzungstag zur Post (Poststempel) gegeben wird.
Voraussetzungen
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Borchen hat das Recht, eine Anregung oder Beschwerde vorzubringen, vorausgesetzt Sie wohnen mindestens seit 3 Monaten in Borchen.
Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, die die Gemeinde betrifft. Das können Themen wie Verkehr, Umwelt, öffentliche Sicherheit oder andere kommunale Aufgaben sein.
Verfahrensablauf
Die Anregung oder Beschwerde wird schriftlich bei der Gemeinde eingereicht. Ihre Eingabe wird dann im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung über das Ergebnis.