Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.

Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.

Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Details

§ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ermöglicht es Ihnen, Anregungen oder Beschwerden zu allen Angelegenheiten der Gemeinde Borchen einzureichen. Das heißt, Sie können Themen oder Probleme ansprechen, die für die Gemeinde von Bedeutung sind. Dies kann beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung öffentlicher Einrichtungen oder Kritik an kommunalen Entscheidungen betreffen.

Fristen

Anregungen und Beschwerden sind spätestens am 12. Tag vor dem Sitzungstag bei der Gemeinde einzureichen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Eingabe am 14. Tag vor dem Sitzungstag zur Post (Poststempel) gegeben wird.

Voraussetzungen

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Borchen hat das Recht, eine Anregung oder Beschwerde vorzubringen, vorausgesetzt Sie wohnen mindestens seit 3 Monaten in Borchen.

Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, die die Gemeinde betrifft. Das können Themen wie Verkehr, Umwelt, öffentliche Sicherheit oder andere kommunale Aufgaben sein.

Verfahrensablauf

Die Anregung oder Beschwerde wird schriftlich bei der Gemeinde eingereicht. Ihre Eingabe wird dann im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung über das Ergebnis.