Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gemeindekasse

Details

Für die Überwachung der Ein- und Auszahlungen der Gemeinde Borchen ist die Gemeindekasse zuständig. Hier werden sämtliche Zahlungsabwicklungen verbucht und Auskünfte zu Zahlungseingängen und –ausgängen können bei den Sachbearbeitern erfragt werden.

 

Wünschen Sie eine Abbuchung Ihrer fälligen Zahlungen, so können Sie diese durch die Erteilung eines SEPA-Mandates bei der Gemeindekasse tun (siehe unten).

 

Die Vorteile eines Lastschriftmandates für Sie auf einen Blick:

  • pünktliche Zahlung

  • keine Einzelüberweisungen und Terminüberwachung

  • bezahlt wird nur der fällige Betrag

  • Kosten für die Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut fallen evtl. weg

  • Erstattung von Guthaben auf hinterlegte Bankverbindung

 

Sollten Sie sich für ein Lastschriftverfahren entscheiden, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank zu löschen.

 

Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, ist in folgenden Fällen die Erteilung eines neuen Mandates notwendig:

  • Änderung Ihres Kassenzeichens (z.B. bei Grundstücksumschreibungen, Hauskauf, Wechsel von Kindergarten zu Schule)

  • Änderung der Bankverbindung

  • Das SEPA-Mandat ist älter als 3 Jahre und wurde letztmalig vor 3 Jahren für eine Abbuchung genutzt

 

Wenn Sie die Forderungen der Gemeinde Borchen nicht fristgerechtet geleistet haben, ist die Gemeindekasse angewiesen, das Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten.

Bei Erhalt einer Mahnung oder Vollstreckungsankündigung, ist es am einfachsten, wenn Sie den Forderungsrückstand direkt begleichen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu den Mitarbeitern der Gemeindekasse auf.

Was passiert, wenn Sie trotz Aufforderung Ihre Forderungen nicht bezahlen? Dann werden Ihre Forderungen an die Vollstreckungsbehörde der Gemeinde übergeben, welche härtere Vollstreckungsmaßnahmen auswählt. Diese Maßnahmen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

Wenn Sie in Ihrer Finanzplanung merken, dass Sie die Forderungen nicht fristgerecht und/oder vollständig begleichen können, setzen Sie sich gerne vorab mit den Sachbearbeitern in Verbindung, um über die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung zu sprechen.

Bei einer Stundung werden pro Monat Zinsen i.H.v. 0,5% der offenen Forderungen festgesetzt. Zinsbeträge unter 10 Euro werden dabei nicht erhoben.

Zur Prüfung Ihres Antrages reichen Sie bitte schriftlich (auch per E-Mail) einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung ein und weisen Sie wahrheitsgemäß Ihre Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben nach (notwendige Belege bitte in Kopie einreichen).

E-Mail der Gemeindekasse:

gemeindekasse@borchen.de

Konten der Gemeindekasse:

  • Volksbank Elsen-Wewer-Borchen
    IBAN: DE69 4726 0234 9260 0029 00

  • VerbundVolksbank OWL eG
    IBAN: DE38 4726 0121 9170 3000 00

  • Sparkasse Paderborn-Detmold
    IBAN: DE67 4765 0130 0020 0011 11

Begriffe im Kontext

Zahlung, Vollstreckung, Konto, SEPA, Lastschriftmandat, SEPA-Lastschriftmandat, Einzugsermächtigung