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Brauchtumsfeuer
Details
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind nach der Rechtsprechung des Oberwaltungsgerichts Münster dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine private Haushaltung das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 09.12.2021 über den Immissionsschutz im Gemeindegebiet Borchen (Gemeinde-Immissionsschutzverordnung) werden daher nur öffentliche Brauchtumsfeuer erlaubt, an denen jedermann teilnehmen kann. Die Durchführung von Osterfeuern ist auf Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag begrenzt, verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste.
Für Brauchtumsfeuer gelten die in § 2 der Gemeinde-Immissionsschutzverordnung festgelegten Sicherheitsabstände und -regeln. Brauchtumsfeuer sind spätestens 2 Wochen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich anzuzeigen. Hierzu verwenden Sie bitte das eingestellte Anzeigeformular.
Wichtig: Zu beachten sind auch bei Brauchtumsfeuern die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -, wonach das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.
Hinweise
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.