Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Anpflanzungen
Details
Für das Pflanzen von Sträuchern, Hecken und Bäumen auf Grundstücken sind verschiedene Grenzabstände vorgeschrieben.
Diese Grenzabstände sind im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt.
Auskünfte zu den Abständen erteilen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter/innen im Fachbereich IV (Bauverwaltung).
Auf dieser Seite finden Sie einen Direktlink zur Webseite des Ministerium des Inneren, auf welcher Sie Informationen zum Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) erhalten.