Anpflanzungen
Details
Für das Pflanzen von Sträuchern, Hecken und Bäumen auf Grundstücken sind verschiedene Grenzabstände vorgeschrieben.
Diese Grenzabstände sind im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt.
Auskünfte zu den Abständen erteilen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter/innen im Fachbereich IV (Bauverwaltung).
Auf dieser Seite finden Sie einen Direktlink zur Webseite des Ministerium des Inneren, auf welcher Sie Informationen zum Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) erhalten.