Haushaltsplan
Details
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Städte und Gemeinden. Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Verwaltungshaushalt (konsumierender Teil) und einen Vermögenshaushalt (investiver Teil).
Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften bilden die Haushaltssatzung, der Gesamtplan, die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sowie die Sammelnachweise Bestandteile des Haushaltsplanes.
Dem Haushaltsplan sind weiterhin beizufügen: ein Vorbericht, der Stellenplan, eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden, eine Übersicht über Zuwendungen an die Fraktionen im Stadt- oder Gemeinderat, der Finanzplan, die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen der Städte und Gemeinden.
Aktuelle Informationen zur Finanzlage sowie den aktuellen Haushaltsplan finden unter untenstehendem Link. Nähere Informationen erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Finanzwesen.