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Haftpflichtschäden

Details

Die Gemeinde Borchen haftet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Schäden, soweit ein Verschulden der Gemeinde vorliegt.

Schadenersatzansprüche können schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen geltend gemacht werden.