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Biotonne: Befreiung

Details

Eine Befreiung vom Anschlusszwang für organische Abfälle kann im Einzelfall erteilt werden, wenn vom Antragsteller ein Nachweis erbracht wird, dass er die organischen Abfälle vollständig, nachhaltig und fachgerecht selbst kompostiert und der durch die Eigenkompostierung erzeugte Humusstoff eine zweckentsprechende Eigenverwendung findet.

Nähere Informationen erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros.

Begriffe im Kontext

kompostierung